PEFC-Fördermodul zum Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“

 

(Stand: 23.06.2023)

 

Im vergangenen Jahr ist das neue Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet. Waldbesitzende können hier Prämienzahlungen von bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr erhalten, wenn sie konkrete Kriterien bei der Waldbewirtschaftung umsetzen bzw. berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird über eine Zusatzzertifizierung, die sogenannte PEFC-Fördermodulzertifizierung (PEFC-FöMo), nachgewiesen.

Wir als WBV Dinkelsbühl werden unseren Mitgliedern die Teilnahme am Fördermodul ermöglichen. 

 

 

A) Informationen zum Förderprogramm und Beantragung:

 

Das Förderprogram läuft über die FNR (Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe). Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie unter www.klimaanpassung-wald.de .

 

 

B) Kriterien:

 

1. Verjüngung des Vorbestandes durch künstliche Verjüngung oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand

 

2. Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.

 

3. Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.

 

4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

 

5. Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

 

6. Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.

 

7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

 

8. Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.

 

9. Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.

 

10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.

 

11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen.

 

12. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald. 

 

 

B) Fahrplan nach der Antragstellung:

 

1. Bewilligung von der FNR ist da: Anfrage zum PEFC-Fördermodul bei der WBV (also bei uns) stellen.

 

2. Kopie des Förderbescheides und eine des SVLFG-Bescheides der WBV zusenden.

 

3. Sie erhalten eine Teilnahmeerklärung zum PEFC-Fördermodul von der WBV.

 

4. Wir sammeln die Erklärungen bis etwa Ende August 2023.

 

5. Die WBV stellt eine Rechnung: 3,00 €/Hektar Waldfläche, 25 € Bearbeitungsgebühr/Antrag.

 

6. Sie bezahlen die Rechnung und reichen Sie dann bei der FNR ein (Rechnung dient als Teilnahmebestätigung)

 

7. Dieser Prozess wird jährlich wiederholt.

 

 

 

Rückfragen oder telefonische Ankündigungen gerne auch am Telefon zu unseren Bürozeiten. 

 

 

 

Waldbauernvereinigung Dinkelsbühl e.V.

Am Sportplatz 2 | 91602 Dürrwangen

 

Tel. 09856 9216303 | Mobil 0151 41276025

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